Für den Stifter ist der Stiftungszweck eine Möglichkeit, seine Werte und Ziele für die Gesellschaft auszudrücken und zu unterstützen. Durch die Festlegung des Stiftungszwecks kann der Stifter seinen Beitrag für die Gesellschaft konkret formulieren und seine Vision für die Zukunft umsetzen. Der Stiftungszweck gibt auch die Richtung für die Arbeit der Stiftung vor und legt fest, welche Projekte gefördert werden sollen.
Für die gemeinnützige Stiftung ist der Stiftungszweck die Grundlage ihrer Arbeit. Die Stiftung muss sich an den festgelegten Zweck halten und darf nur Projekte fördern, die dem Stiftungszweck entsprechen. Eine Änderung des Stiftungszwecks ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Änderung der Stiftungssatzung erfolgt.
Eine gemeinnützige Stiftung muss zudem darauf achten, dass ihre Arbeit dem Gemeinwohl dient. Das bedeutet, dass sie sich für die Allgemeinheit einsetzt und nicht in erster Linie den Interessen des Stifters oder einer bestimmten Gruppe dient. Der Stiftungszweck muss also im Interesse der Allgemeinheit liegen. Insgesamt ist der Stiftungszweck für Stifter und gemeinnützige Stiftungen von großer Bedeutung. Er gibt den Rahmen für die Arbeit der Stiftung vor und sichert den Gemeinnutzen, für den die Stiftung errichtet wurde.
Die überwiegende Mehrheit aller Stiftungen in Deutschland verfolgt gemeinnützige Zwecke. Diese sind steuerlich privilegiert. Hier lassen sich drei Gruppen unterscheiden:
Selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf geistigen, sittlichen oder materiellen Gebieten wie zum Beispiel:
Selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Hierzu gehören beispielsweise die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen.
Selbstlose Förderung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Milde angewiesen sind oder die im Sinne der Sozialgesetzgebung bedürftig sind.
*Keine Steuer- und Rechtsberatung
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