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Mit Rürup-Rente Steuern sparen. Rente erhöhen.

  • Einzige staatliche Förderung für Selbstständige und Freiberufler
  • Die Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler ist auch als "Rürup-Rente" bekannt
  • Staatlich geförderte Basis für ein sorgenfreies Alter
  • Flexible Beitragszahlung und Auszahlung
  • Flexibler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr
  • Auf Wunsch die ganze Familie mit absichern
  • Wahl zwischen verschiedenen Produktvariationen 

Ihr Vertragspartner

  

     

Gut zu wissen

Ihre Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. 

Gut zu wissen 

Die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung und Sparkassen-BasisRente können steuer­mindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2018 sind das 86 Prozent der jährlichen Beitrags­summe von maximal 23.808 Euro (Ledige) bzw. 47.616 Euro (Verheiratete). Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozent­satz auf 100 Prozent. Die aus dieser Alters­vorsorge erzielten Alters­einkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie gesetzliche Renten­zahlungen.

Informations-Broschüren

Für Angestellte

Für Selbstständige

Noch Fragen?

Unsere digitalen Center stehen Ihnen montags bis freitags von 8-20 Uhr per Live-Chat (Text- und Video-Chat) zur Verfügung. Alternativ können Sie auch einen Termin in der Filiale vereinbaren. Wir beraten Sie gerne.

Unsere Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

Dass die gesetzlichen Rentenansprüche später kaum ausreichen, ist unstrittig. Selbst die Bundesregierung empfiehlt eine enge zusätzliche Versorgung. Die Frage ist nur: Welche? Wir bieten Ihnen eine Lösung, die vom Staat satt gefördert wird: Die BasisRente der SparkassenVersicherung.

Wenn es um die Frage einer gesicherten Altersversorgung geht, haben Selbstständige und Freiberufler einen besonderen Rentenbedarf. Weil ihnen die staatlich unterstützte Rentenbildung mit der Riester-Förderung bzw. der betrieblichen Altersversorgung nicht zur Verfügung steht, müssen sie für ihr Alter finanziell selbst vorsorgen. Aus diesem Grund ist diese Rente Hartz-IV- und insolvenzsicher. 

Zahlen Sie daher ab sofort einen Teil Ihres Einkommens in die Sparkassen-BasisRente ein – und Sie können gleich viel entspannter nach vorne schauen.

 

Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: www.sparkassenversicherung.de/gesetzliche-produktinformationen-altersvorsorge

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