Dass die gesetzlichen Rentenansprüche später kaum ausreichen, ist unstrittig. Selbst die Bundesregierung empfiehlt eine enge zusätzliche Versorgung. Die Frage ist nur: Welche? Wir bieten Ihnen eine Lösung, die vom Staat satt gefördert wird: Die BasisRente der SparkassenVersicherung.
Wenn es um die Frage einer gesicherten Altersversorgung geht, haben Selbstständige und Freiberufler einen besonderen Rentenbedarf. Weil ihnen die staatlich unterstützte Rentenbildung mit der Riester-Förderung bzw. der betrieblichen Altersversorgung nicht zur Verfügung steht, müssen sie für ihr Alter finanziell selbst vorsorgen. Aus diesem Grund ist diese Rente Hartz-IV- und insolvenzsicher.
Zahlen Sie daher ab sofort einen Teil Ihres Einkommens in die Sparkassen-BasisRente ein – und Sie können gleich viel entspannter nach vorne schauen.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: www.sparkassenversicherung.de/gesetzliche-produktinformationen-altersvorsorge
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Sparkassen-BasisRente können steuermindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2019 sind das 88 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 24.305 Euro (Ledige) bzw. 48.610 Euro (Verheiratete). Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz jährlich um 2 Prozent auf 100 Prozent. Die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie die gesetzliche Rentenzahlungen.