Es gibt gute Gründe, warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, Ihre Altersvorsorge unter Dach und Fach zu bringen. Einige davon finden Sie gleich hier.
Riester ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Dabei zahlt der Arbeitnehmer selbstständig in einen riesterfähigen Sparplan ein und der Staat unterstützt dies mit einer jährlichen Zulage. Die eingezahlten Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht machen. Die volle Förderung erhält man, wenn 4% (maximal 2.100 Euro) des Vorjahreseinkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Dieser Betrag kann um die zu erwartenden Zulagen zusätzlich reduziert werden.
Teilbeträge sind möglich. Allerdings reduzieren diese anteilig die Zulage.
Förderungsberechtigt ist jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Indirekt förderberechtigt sind außerdem Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner der oben genannte Gruppe.
Die Zulage pro Person beträgt 175 Euro, zusätzlich gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Kind (185 Euro bei Geburtsjahr vor 2008). Außerdem erhalten junge Menschen bis 25 Jahre eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro.
Neben der klassischen Rentenversicherung ist auch eine fondgebundene Rentenversicherung riesterfähig. Außerdem ist auch ein Bausparvertrag riesterfähig, die sogenannte Wohn-Riester. Welches das passende Produkt für Sie ist, können Sie im persönlichen Beratungsgespräch von Ihrem Kundenberater erfahren.
Riester als Form der Altersvorsorge hat einen langfristigen Spargedanken mit dem Ziel, die private Rente zu verbessern. Grundsätzlich ist es allerdings möglich, sich bei Rentenbeginn 30% des Volumens auszahlen zu lassen, ohne dass man seinen Anspruch auf die Förderung verliert. Sollte man das Kapital vorher entnehmen, muss die geleistete Förderung zurückgezahlt werden.
Mit der Sparkassen RiesterRente müssen Sie nicht alleine für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter sorgen. Auch der Staat unterstützt Sie mit Zulagen und Steuervorteilen. Die vielfältigen Sparvarianten passen sich Ihren persönlichen Bedürfnissen an, egal ob die Anlage in eine klassische Rentenversicherung, in Wertpapiere oder in einen Bausparvertrag erfolgen soll. Auch bei der Auszahlung sind Sie flexibel: Sie können sich sowohl 30% zum Rentenbeginn auszahlen lassen als auch entscheiden, ab wann Sie Ihre Rente beziehen. Sie sichern sich also alle Freiheiten.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: www.sparkassenversicherung.de/gesetzliche-produktinformationen-altersvorsorge