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Mit Riester Bausparen und staatlicher Förderung in die eigenen vier Wände

  • Schnell und günstig in Ihre eigenen vier Wände 
  • Von staatlichen Zulagen und z.T. deutlichen Steuervorteilen profitieren
  • Mietfreies Wohnen sichern 
  • Keine Einkommensgrenzen
  • Wohn-Riester kann zur Baufinanzierung, Umschuldung und für den altersgerechten Umbau genutzt werden

Ihr Vertragspartner 

Fragen?

Unsere Mediale Beratung steht Ihnen montags bis samstags von 7-22 Uhr per Live-Chat (Text- und Video-Chat) zur Verfügung.

Förderungsberechtigt sind unter anderem 

  • Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht-versichert sind
  • Beamte
  • Unter bestimmten Voraussetzungen auch Frührentner, Eltern in Elternzeit und Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Förderberechtigten, wenn der Partner ebenfalls einen Riester-Vertrag mit mindestens 5 Euro im Monat bespart
Schneller zum Ziel

Der LBS-Förderrechner gibt Ihnen anhand einiger Eingaben, wie z.B. Familienstand und Einkommen, eine grobe Orientierung, mit welcher Förderung Sie in etwa rechnen können. Bei Fragen vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Filiale. Wir beraten Sie gerne. 

Wohn-Riester - die Rente, in der man wohnen kann

Mit Wohn-Riester können Sie Ihr Eigenheim u.a. Riester-Zulagen finanzieren und ggf. von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Sicherheit im Alter entsteht durch ein eigenes Zuhause. Der Staat unterstützt daher mit Wohn-Riester beim Kauf, Bau oder – unter bestimmten Voraussetzungen – beim altersgerechten Umbau des Eigenheims. 

Jeder Riester-Sparer erhält jährlich eine Zulage von maximal 175 Euro auf seinen Riester-Bau­spar­vertrag. Zusätzlich gibt es eine jährliche Kinder-Zulage: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 300 Euro für jüngere Kinder. Riester-Sparer unter 25 Jahren bekommen außerdem einen einmaligen Starter-Bonus von 200 Euro.Die maximalen Riester-Zulagen erhalten Sie, wenn Sie jährlich vier Prozent Ihres sozial­versicherungs­pflichtigen Vor­jahres­einkommens auf Ihren LBS-Riester-Bau­spar­vertrag einzahlen. Hier gilt eine jährliche Ober­grenze für geförderte Spar­zahlungen von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagen. Natürlich können Sie jeder­zeit mehr ansparen, allerdings ohne zusätzliche Förderung. Mindestens müssen Sie jedoch 60 Euro jährlich ansparen.

Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib

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