Der Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.
Absicherung des Verdienstausfalles wegen Arbeitsunfähigkeit
S-KG 600: Standard-Krankentagegeld mit sechs Wochen Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen ab 2.400 Euro | 600 Euro im Monat |
S-KG 450: Standard-Krankentagegeld mit sechs Wochen Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen ab 1.800 Euro | 450 Euro im Monat |
S-KG 300: Standard-Krankentagegeld mit sechs Wochen Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen ab 1.200 Euro | 300 Euro im Monat |
S-KG 150: Standard-Krankentagegeld mit sechs Wochen Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen ab 600 Euro | 150 Euro im Monat |
Ab der siebten Krankheitswoche wegen Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung. Die dabei entstehende Versorgungslücke schließt der Tarif S-KG.
Eine Krankentagegeld-Versicherung ist der ideale Schutz für Arbeitnehmer mit sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ihnen entsteht eine Versorgungslücke, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und die gesetzliche Krankenversicherung die Krankengeldzahlung übernimmt. Ab der siebten Krankheitswoche wegen Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Lohnfortzahlung. Hierbei entsteht eine Versorgungslücke, welche eine Krankentagegeld-Versicherung schließt.
Durch das Krankentagegeld wird Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit die Differenz zwischen dem eigentlichen Gehalt und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeschneidert abgesichert.
Schließen Sie Ihre Versorgungslücke ganz individuell: Sie können gestaffelt nach Ihrem Netto-Einkommen zwischen vier Stufen wählen (150 Euro, 300 Euro, 450 Euro oder 600 Euro im Monat).
Bei Fragen können Sie gerne einen Termin vereinbaren.