Was ist eine Kontopfändung?
Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Diese ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Kontoguthaben pfänden zu lassen.
Was bedeutet das für Sie?
Grundsätzlich löst der Eingang einer Pfändung bei nicht ausreichendem Guthaben eine Kontosperre aus. Diese Sperre bleibt auch bei später eingehenden Gutschriften bestehen.
Ausnahmsweise erfolgt dann keine Sperrung wegen Pfändung, wenn bei deren Eingang ausreichendes Guthaben zur Bezahlung der Pfändung sichergestellt werden kann. In diesem Fall kann das Konto weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Jede Art der Verfügung bleibt weiterhin möglich.
Welche Lösungsalternative haben Sie?
Grundsätzlich haben Sie zwei Handlungsmöglichkeiten:
Voraussetzung für die Bezahlung der Pfändung ist ein Girokonto der Frankfurter Sparkasse mit ausreichend Deckung. Sie können Ihre Pfändung in Teilen oder vollständig bezahlen. Des Weiteren benötigen Sie Angaben zum Gläubiger. Sollten Sie mehr als eine Pfändung haben, kann nur die jeweils Erstrangige bezahlt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen zum Thema Pfändung.
Wird einer vollstreckbaren Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger gegen den Schuldner eine Pfändungsmaßnahme auf dem Girokonto veranlassen. Dies erfolgt durch die Zustellung eines erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse (Drittschuldner).
Ein Gläubiger kann jeder sein, der eine Forderung hat (z. B. ein Unternehmen oder eine Behörde).
Die Information über die Pfändung erfolgt an Sie erst nach der Zustellung der Pfändungsmaßnahme an die Sparkasse durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich-rechtlichen Gläubiger wie zum Beispiel das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt.
Auskünfte zum Grund und Inhalt zu Ihrer Pfändung kann Ihnen ausschließlich der entsprechende Gläubiger geben.
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