Diese vereinfachte Darstellung gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Akteure und deren Beteiligung bei der Bereitstellung eines Akkreditivs.
Sichern Sie Ihre Geschäfte mit Ihren ausländischen Partnern professionell ab. Mit einem Dokumentenakkreditiv bietet Ihnen Ihre Sparkasse hierfür die passende Lösung.
Zahlungsversprechen der Bank: Mit dem Dokumentenakkreditiv übernimmt die Bank des Importeurs ein bedingtes Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur. Sie erhalten als Importeur durch das Akkreditiv die Sicherheit, dass nur gegen Vorlage der geforderten Dokumente an den Exporteur gezahlt wird. Sie beeinflussen bereits bei der Gestaltung der Akkreditivbedingungen das Liefergeschäft maßgeblich, indem Sie beispielsweise Liefertermine und Versandwege vorgeben.
Gegenüber der Vorauskasse erlaubt Ihnen als Importeur das Akkreditiv, die Ware erst nach Versand zu bezahlen. Ein sogenanntes Nachsichtakkreditiv ermöglicht es Ihnen sogar, den Dokumentengegenwert aus dem Verkaufserlös der Ware zu bezahlen. So schonen Sie Ihre Liquidität und sparen Finanzierungskosten ein.
Als Exporteur gibt Ihnen das Akkreditiv die Sicherheit, dass bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente die Bank des Importeurs zahlt, auch wenn der Importeur nicht zahlen kann oder will.
Bestätigung: Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungsversprechen zu dem Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs. Dieses sichert Sie gegen den Ausfall der ausländischen Bank sowie gegen politische Risiken im Ausland ab. Bei Vorlage der im Akkreditiv geforderten Dokumente haben Sie somit drei Rechtspersonen, die Ihnen die Zahlung zusichern: der Importeur, seine Bank und Ihre Sparkasse.