Als Unternehmer besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater Ihre Vorstellungen über die Nachfolge und den Zeitpunkt Ihres Ausscheidens. Ob interne oder externe Nachfolge − das Szenario und den Zeitpunkt für den Übergang legen Sie fest.
Die Entscheidung für die Unternehmensnachfolge steht. Nun gilt es, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären. Dabei gelten je nach Art der Unternehmensübergabe unterschiedliche rechtliche Bedingungen. Diese ziehen dann auch unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich. Binden Sie daher Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt rechtzeitig in den Prozess mit ein.
Die wirtschaftliche Vorbereitung ist insbesondere im Fall der externen Unternehmensnachfolge relevant. Übergeben Sie Ihr Unternehmen zum bestmöglichen Zeitpunkt, um einen optimalen Wert zu erzielen. Eine erste Indikation liefert der kostenfreie KMUrechner des EMF-Instituts. Mit nur wenigen Klicks ermitteln Sie den Wert Ihres Unternehmens und der Nachfolgeprozess wird erleichtert.
Sobald die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind, heißt es, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Plattformen, wie beispielsweise die Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change bringen nachfolgeinteressierte Unternehmer und Existenzgründer zusammen.
Ein Nachfolger ist gefunden. Nun geht es an die Vertrags-und Abschlussverhandlungen. Entscheiden Sie bei einer externen Unternehmensnachfolge, ob das Unternehmen als „Ganzes“ veräußert wird oder nur einzelne Bestandteile. Dies hat für den Verkäufer und den Käufer entsprechende steuerliche Auswirkungen. Außerdem ist die richtige Kommunikation an Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter ein wichtiger Erfolgsfaktor in der Übergabephase.
Auch nach erfolgter Übergabe ist Ihre Sparkasse für Sie da. Ihr Berater begleitet Sie weiterhin und unterstützt Ihren Nachfolger in der Anfangsphase.
Es ist nicht leicht, sich von seinem Lebenswerk zurückzuziehen und Platz für einen Nachfolger zu machen. Die Übergabe eines Unternehmens ist oft ein langwieriger und emotionaler Prozess. Die Sorge, dass das Vermächtnis keinen Bestand hat oder das Unternehmen nicht in Ihrem Sinne fortgeführt wird, ist groß. Deshalb wünschen sich viele Unternehmer ein Familienmitglied als Nachfolger. Das ist insbesondere dann eine gute Lösung, wenn der Sohn oder die Tochter schon länger im Betrieb involviert ist. Die familieninterne Nachfolge wird von mehr als der Hälfte der Unternehmer angestrebt.
Der Vorteil bei der Übergabe innerhalb der Familie ist, dass Sie Ihren Nachfolger sehr gut einschätzen können. Sie kennen seine Stärken und Schwächen. Sie legen gemeinsam mit Ihrem familiären Nachfolger fest, ob Sie weiter ein Auge auf das Unternehmen haben, ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen oder ganz auf seine Fähigkeiten vertrauen und sich vollständig zurückzuziehen. Egal was Sie vereinbaren, halten Sie sich daran!
Nicht immer kommt eine Nachfolge innerhalb der Familie infrage. Beispielsweise wenn der Nachwuchs andere berufliche Interessen verfolgt. Kompetente Mitarbeiter, Geschäftspartner oder externe Führungskräfte kommen dann als Nachfolger in Betracht.
Auch ein engagierter Existenzgründer kann als neuer Eigentümer geeignet sein. Schauen Sie sich auch in der Unternehmensbörse nexxt-change um. Der Vorteil bei einem Unternehmensverkauf: Sie ziehen einen klaren Schlussstrich. Ihr Leben richtet sich nicht länger nach Ihrem Betrieb aus – Sie können sich neu orientieren. Mit dem Geld, das Sie durch den Verkauf Ihres Unternehmens erzielen, können Sie für Ihr Alter vorsorgen und sich den einen oder anderen Wunsch erfüllen.
Häufig ist nicht das höchste Kaufangebot für die Auswahl eines Käufers entscheidend. Vielen Inhabern sind Aspekte wie Standort- oder Arbeitsplatzgarantie für die Belegschaft wichtige Aspekte. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Ihrem Unternehmensverkauf. Sprechen Sie uns an!
Bei einer Verpachtung geben Sie die Unternehmensführung und die Organisation an einen geeigneten Pächter ab. Sie bleiben der Eigentümer des Betriebs und fahren weiter Erträge ein, ziehen sich aber aus dem aktiven Geschäftsleben zurück. Im Pachtvertrag halten Sie unter anderem fest, welche Pflichten der Pächter eingeht und in welchen Fällen Sie als Besitzer haften.
Eine Verpachtung bietet sich vor allem als Übergangslösung an. Beispielsweise wenn Ihr Nachfolger noch etwas Zeit braucht, um das notwendige Kapital für den Kauf aufzutreiben. Oder Ihr Familienmitglied noch nicht die Unternehmensnachfolge antreten kann.
Auch durch eine Stiftung können Sie Ihr Lebenswerk erhalten. Sie untermauern Ihr soziales Engagement und profitieren gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen. Sie können Ihre Ideale in die Stiftung einbringen, indem Sie deren soziale, gemeinnützige oder wissenschaftliche Ziele definieren. Sie wählen außerdem die Mitglieder des Vorstands oder des Kuratoriums.
Die Stiftung als Form der Unternehmensnachfolge kommt in Einzelfällen für mittlere, primär aber für große mittelständische Unternehmen in Frage. Für kleine Unternehmen und Betriebe ist dies meist keine praktikable Lösung. Lesen Sie mehr zum Thema Stiftung.
Unternehmer sollten sich unbedingt Gedanken machen, was mit ihren Betrieb geschieht, wenn ihnen etwas zustößt. Mit einem Testament oder Erbvertrag stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Halten Sie daher schriftlich fest, wer das Unternehmen nach Ihrem Tod weiterführen soll und an wen die Geschäftsanteile übergehen.
Lassen Sie das Dokument von einem Anwalt prüfen und bewahren Sie es bei einem Notar oder dem zuständigen Amtsgericht auf. Sprechen Sie mit Ihrer Familie über Ihre Pläne und sorgen Sie für klare Verhältnisse. So beugen Sie Unsicherheiten und Streit unter Ihren Angehörigen vor.
Unser Tipp: Bereiten Sie Ihre Nachfolge langfristig vor. Sie sollten auch einen Notfallordner mit allen wichtigen Informationen anlegen. Wir beraten Sie dabei gern.