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Betriebliche Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersversorgung können Sie zwischen fünf Durchführungswegen wählen: Direktversicherung, Pensions­kasse, Pensions­fonds, Unter­stützungs­kasse, Direkt­zusage

  • Gute Alternative oder Ergänzung zu einer Gehaltserhöhung
  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Beiträge sind innerhalb der Fördergrenzen von Steuer und Sozialversicherung befreit
  • Auch für Geschäftsführer

Wir unterstützen Sie

Bieten Sie Ihren Angestellten proaktiv eine betrieb­liche Alters­versorgung an. So können Sie die Wahl des Durchführungsweges am besten beeinflussen.

Ihr Berater unterstützt Sie gerne bei der Einführung Ihres Wunschmodells. 

Pensionsmanagement - mehr als "nur" Betriebliche Altersvorsorge

Sie können Ihre Pensionsverpflichtungen auch professionell und ganzheitlich managen lassen: von der Arbeitnehmerversorgung über Ihre eigene Unternehmerrente bis hin zu komplexen bilanziellen Fragen.

Ihr Firmenkundenbetreuer und unsere Spezialisten in Sachen Pensionsmanagement unterstützen Sie gerne dabei.

Direktversicherung

Als Arbeitgeber schließen Sie für Ihren Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Vorteile dieser Vorgehensweise ähneln denen des Durchführungsweges der Pensionskasse.

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
  • Einfache Abwicklung bei geringem Verwaltungsaufwand
  • Eigene Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz
  • Keine Kosten zur Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Arbeitnehmer können Versorgungsansprüche leicht auf andere Arbeitgeber übertragen
Pensionskasse

Als Arbeitgeber schließen Sie für Ihren Arbeitnehmer - wie bei der Direktversicherung -  eine Lebens- oder Rentenversicherung ab.

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
  • Einfache Abwicklung – geringer Verwaltungsaufwand
  • Eigene Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz
  • Keine Kosten zur Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Arbeitnehmer können Versorgungsansprüche leicht auf andere Arbeitgeber übertragen
  • Bei Kapitalgesellschaften ist eine Basisversorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer möglich
Unterstützungskasse

Der Arbeitnehmer erhält von der rechtlich selbstständigen Unterstützungskasse der Sparkassen-Finanzgruppe eine Versorgungszusage. Unabhängig von der Entscheidung, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter die entsprechenden Vorsorgebeiträge leisten, führen Sie als Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.

  • Unbegrenzte Beitragshöhe: gut geeignet für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
  • Einfache Abwicklung bei geringem Verwaltungsaufwand
  • Eigene Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz
  • Im Insolvenzfall sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt
  • Bei Kapitalgesellschaften ausreichende Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer möglich
Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine externe Versorgungseinrichtung und führt die Betriebliche Altersvorsorge im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens für Sie als Arbeitgeber durch. Er bietet Unter­nehmen aller Branchen innovative Ver­sorgungs­konzepte und nutzt die Chancen der Kapital­märkte.

Träger in der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Sparkassen Pensionsfonds AG, die sich auf die Aus­lagerung von unmittel­baren Pensions­ver­pflichtungen spezialisiert hat.

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
  • Gut geeignet für individuelle Anlagewünsche
  • Einfache Abwicklung bei geringem Verwaltungsaufwand
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz
  • Im Insolvenzfall sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt
  • Bei Kapitalgesellschaften ist ausreichende Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer möglich
Direktzusage

Sie als Arbeitgeber sind selbst Träger der Betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihrem Mitarbeiter Versorgungsleistungen zu. Hierfür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken.

  • Gut geeignet für Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Auch hohe Versorgungsansprüche (bei entsprechend hohen Einkommen) lassen sich abdecken
  • Sehr flexible Gestaltung des Leistungsumfangs unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens
  • Direktzusage löst zunächst keine Lohnsteuerpflicht aus – erst fällige Ansprüche sind für den Mitarbeiter bzw. GGF steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Jährliche Zuführungen zu Pensionsrückstellungen wirken sich für das Unternehmen gewinnmindernd und liquiditätssteigernd aus
  • Beiträge, z. B. für eine Rückdeckungsversicherung, sind für das Unternehmen abzugsfähige Betriebsausgaben
  • Im Insolvenzfall sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt
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