Bei der betrieblichen Altersversorgung können Sie zwischen fünf Durchführungswegen wählen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage
Sie können Ihre Pensionsverpflichtungen auch professionell und ganzheitlich managen lassen: von der Arbeitnehmerversorgung über Ihre eigene Unternehmerrente bis hin zu komplexen bilanziellen Fragen.
Ihr Firmenkundenbetreuer und unsere Spezialisten in Sachen Pensionsmanagement unterstützen Sie gerne dabei.
Als Arbeitgeber schließen Sie für Ihren Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Vorteile dieser Vorgehensweise ähneln denen des Durchführungsweges der Pensionskasse.
Als Arbeitgeber schließen Sie für Ihren Arbeitnehmer - wie bei der Direktversicherung - eine Lebens- oder Rentenversicherung ab.
Der Arbeitnehmer erhält von der rechtlich selbstständigen Unterstützungskasse der Sparkassen-Finanzgruppe eine Versorgungszusage. Unabhängig von der Entscheidung, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter die entsprechenden Vorsorgebeiträge leisten, führen Sie als Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.
Der Pensionsfonds ist eine externe Versorgungseinrichtung und führt die Betriebliche Altersvorsorge im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens für Sie als Arbeitgeber durch. Er bietet Unternehmen aller Branchen innovative Versorgungskonzepte und nutzt die Chancen der Kapitalmärkte.
Träger in der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Sparkassen Pensionsfonds AG, die sich auf die Auslagerung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen spezialisiert hat.
Sie als Arbeitgeber sind selbst Träger der Betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihrem Mitarbeiter Versorgungsleistungen zu. Hierfür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken.