Stiftungen haben in Frankfurt seit jeher eine große Tradition. Viele bedeutende Institutionen wie das Städel Museum oder das Bürgerhospital gehen auf bürgerliche Stiftungen zurück. Aber auch im Kleinen bewirken Stiftungen bis heute viel Gutes.
Das Engagement der Instituts entfaltet sich auch durch die von ihr gegründete Stiftung der Frankfurter Sparkasse.
Gemeinsam für Frankfurt soziale Projekte in Ihrer Region finden und unterstützen!
Deshalb ist es gute eine Stiftung zu Gründen.
Erfahren Sie hier, wie eine Stiftungsgründung abläuft und welche Schritte notwendig sind.
Sichern Sie Ihr Vermögen über Generationen hinweg.
So hinterlassen Sie bleibende Werte.
Wählen Sie aus einer Vielzahl aus – von A wie Altenhilfe bis Z wie Zivilschutz.
Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite – uns!
Ihr kompetenter Partner in allen Nachlassfragen, bei der Optimierung Ihres Vermögensübertrages zu Lebzeiten und nach Ihrem Ableben, insbesondere bei:
Koordination und Organisation mit Fingerspitzengefühl – unsere Expertinnen und Experten sorgen dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne umgesetzt wird und Sie Fehler bei der Nachlassplanung vermeiden. Als Willensvollstrecker kümmern wir uns unter anderem um die komplette Haushaltsauflösung, den Verkauf von Wertgegenständen, die Kündigung von Verträgen und die Verteilung des Erbes an die Begünstigten. Nach dem Erbfall haben Sie als Alleinerbe die Möglichkeit, den Nachlassverwalter mit der Abwicklung Ihres Nachlasses zu beauftragen. So können Sie räumliche und zeitliche Barrieren überwinden.
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* Keine Rechtsberatung
Oder lesen Sie unsere bereits veröffentlichten Ausgaben.
Von uns verwaltete Stiftungen im Überblick
Stiftungen: Wissenswertes
Stiftungs- und Nachlassmanagement
Stiftungsverwaltung
Checkliste zum geregelten Nachlass
Generationen-Broschüre:
Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Generationenmanagement.
Damit Ihre Wünsche genau nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden, sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei allen Nachlassfragen.
Unser Expertenteam steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung!
Die bekannteste und am weitesten verbreitete Form der Nachlassregelung ist das Testament. Es gibt verschiedene Formen.
Die einfachste Form ist das sogenannte privatschriftliche Testament. Darunter versteht man ein eigenhändig geschriebenes Dokument. Darin legt der Erblasser handschriftlich fest, wem er sein Vermögen hinterlassen möchte. Wichtig: Das gesamte Dokument muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein, sonst ist es unwirksam!
Sie können das eigenhändige Testament bei sich zu Hause einschließen. Wenn Sie es an einem sicheren Ort hinterlegen wollen, können Sie es auch beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Die amtliche Verwahrung stellt sicher, dass das Testament im Erbfall gefunden wird.
Ein formgerechtes Testament können Sie auch als so genanntes öffentliches Testament bei einem Notar erstellen. Diesem übergeben Sie ein entsprechendes Schriftstück oder Sie erklären ihm mündlich Ihren letzten Willen. Der Notar hilft Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden.
Sowohl das eigenhändige als auch das notarielle Testament können als gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet werden. Das bedeutet aber, dass beide Ehegatten grundsätzlich an das gemeinschaftliche Testament gebunden sind. Nach dem Tod eines Ehegatten kann es grundsätzlich nicht mehr geändert werden. werden.
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