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Gebäudeversicherung sichert Ihre Existenz

Die Gebäudeversicherung ist für Sie als Inhaber oder Geschäftsführer eines Handelsbetriebes oder eines gewerblichen bzw. industriellen Unternehmens interessant, sofern Sie Eigentümer des Betriebsgebäudes sind.

  • Sie sind vor den finanziellen Folgen eines Brand-, Elementar- oder Leitungswasserschadens an Ihrem Betriebsgebäude und dessen Zubehör umfassend abgesichert.
  • Die Absicherung Ihrer Gebäudesubstanz unterstreicht zusätzlich die Kreditwürdigkeit Ihres Betriebes und stellt oft eine Voraussetzung dar für Ihre Finanzierungen und Realkredite.
  • Die Beiträge zur Gebäudeversicherung sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.
  • Darüber hinaus kann der Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen. Dadurch entfallen Rückstellungen für unvorhergesehen eintretende Schäden.

Existenziell wichtiger Schutz für Betriebsinhaber 

Zur Absicherung Ihrer Sachsubstanzen gehört auch der Schutz Ihres Betriebsgebäudes einschließlich der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtungen sowie der Warenvorräte gegen Brand-, Elementar- und Leitungswasserschäden.

Schutz von Gebäude und Einrichtung

Versichert sind Gebäude mit ihren Bestandteilen (Gebäudezubehör). Dazu gehören Sachen, die mit dem Gebäude auf Dauer fest verbunden sind, wie z. B. Einbauten, Installationen und Teppichböden.

Versichert ist auch das betriebliche Zubehör, wie Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Produktionseinrichtungen, sofern sie dem Gebäudeeigentümer gehören. Sie müssen niet-, nagel-, schrauben- und mauerfest mit dem Gebäude verbunden sein, z. B. durch Haken, Klammern, Leitungen oder dergleichen. Eine feste elektrische Installation kann dabei ausreichend sein.

Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes oder Zubehörs durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Anprall und Absturz von Flugkörpern
  • Sturm, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung
  • Schneedruck, Lawinen, Bergsturz
  • Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben
  • Leitungswasser

Leistungen im Schadenfall

Sie erhalten in der Regel eine Neuwert-Entschädigung. Bei Gebäuden ist dies der ortsübliche Neubauwert, beim Gebäudezubehör der Wiederbeschaffungspreis.

Weiterhin werden die Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten ersetzt.

Bis zu einer Höhe von 3 Prozent der Versicherungssumme werden ersetzt:

  • Die Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Die Bewegungs- und Schutzkosten
  • Die notwendigen Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen

Mit der sogenannten Kostenpolice sind außerdem noch eine ganze Menge weiterer Risiken zum Nulltarif mitversichert:

  • Finanzielle Einbußen durch den Ausfall von Mieteinnahmen nach einem Schadenfall
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie für notwendige Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen
  • Preisdifferenzen, die durch Preissteigerungen in der Zeit zwischen dem Schadentag und dem Wiederherstellungszeitpunkt entstehen
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