Die Gebäudeversicherung ist für Sie als Inhaber oder Geschäftsführer eines Handelsbetriebes oder eines gewerblichen bzw. industriellen Unternehmens interessant, sofern Sie Eigentümer des Betriebsgebäudes sind.
Versichert sind Gebäude mit ihren Bestandteilen (Gebäudezubehör). Dazu gehören Sachen, die mit dem Gebäude auf Dauer fest verbunden sind, wie z. B. Einbauten, Installationen und Teppichböden.
Versichert ist auch das betriebliche Zubehör, wie Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Produktionseinrichtungen, sofern sie dem Gebäudeeigentümer gehören. Sie müssen niet-, nagel-, schrauben- und mauerfest mit dem Gebäude verbunden sein, z. B. durch Haken, Klammern, Leitungen oder dergleichen. Eine feste elektrische Installation kann dabei ausreichend sein.
Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes oder Zubehörs durch:
Sie erhalten in der Regel eine Neuwert-Entschädigung. Bei Gebäuden ist dies der ortsübliche Neubauwert, beim Gebäudezubehör der Wiederbeschaffungspreis.
Weiterhin werden die Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten ersetzt.
Bis zu einer Höhe von 3 Prozent der Versicherungssumme werden ersetzt:
Mit der sogenannten Kostenpolice sind außerdem noch eine ganze Menge weiterer Risiken zum Nulltarif mitversichert:
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