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Digital und persönlich,
wir sind für Sie da:

Unsere BLZ & BIC
BLZ50050201
BICHELADEF1822

Verantwortung für die Region

 

  • Für wirtschaftliche Stabilität und Beschäftigung in der Region
  • Verantwortung für die Menschen und das Gemein­wohl
  • Förderung von Teilhabe und sozialer Infrastruktur in der Region
Überblick

Engagement für die Region

Eine lebenswerte Region lebt vom Miteinander. Sehen Sie hier, wo sich die Sparkassen engagieren. In Projekten für Bildung, Kultur, Sport und eine intakte Umwelt.

Passende Angebote für jede Lebenslage

Sparkassen stellen Produkte bereit, die ökologische oder soziale Kriterien berücksichtigen, wie sie in den jeweiligen Produktunterlagen ausgewiesen sind.

Soziales und Region

Die Sparkassen setzen sich für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Sie unterstützen Projekte und Einrichtungen in ihren Regionen.

Nähe vor Ort

Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Träger, Menschen vor Ort – die Sparkasse pflegen einen intensiven Austausch mit allen Anspruchsgruppen.

Transparenz schafft Vertrauen

Mehr zu Zahlen, Daten und Fakten rund um das Thema finden Sie im Bericht an die Gesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Sparkasse als Arbeitgeberin

Ausbildung, Weiterbildung, Vereinbarkeit und Gesundheitsangebote schaffen Perspektiven für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Region.

Berichte und Kontakt

Berichte und Kontakt

Lena Cersosimo

Nachhaltigkeitsbeauftragte der Frankfurter Sparkasse

Neue Mainzer Straße 47-53
60311 Frankfurt am Main

Mail: nachhaltigkeit@frankfurter-sparkasse.de

 

Informations- und Pflichtpublikationen

Hier finden Sie Publikationen Ihrer Sparkasse und ihrer Kooperationspartner gemäß den Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Weitere Nachhaltigkeitsberichte von Partnern der Sparkasse

Viele Verbundspartner und Kooperationspartner der Sparkasse veröffentlichen eigene Berichte zu ihren Maßnahmen und Kennzahlen. Hier finden Sie die Nachhaltigkeitsberichte der Sparkassen-Partner.

Lieferkettensorgfalts- pflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Ziel des Lieferkettesorgfaltspflichtengesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Die Frankfurter Sparkasse unterstützt das Ziel des LkSG und achtet daher auf mögliche Menschrecht- und Umweltverstöße entlang ihrer eigenen Lieferketten bzw. in ihrem eigenen Geschäftsbereich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Grundsatzerklärung (PDF). Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2023 und Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.

Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Unser jährlicher Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette:Bericht 2024 (PDF)

Beschwerdeverfahren:

Die Frankfurter Sparkasse unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, haben Sie über den untenstehenden Button die Möglichkeit, uns Ihre Hinweise zukommen zu lassen.

Als Tochterunternehmen der Helaba nutzt die Frankfurter Sparkasse hierfür das BKMS Incident Reporting des Helaba-Konzerns. Sie haben von einer menschenrechtlichen Verletzung bei der Frankfurter Sparkasse oder einem ihrer Vertragspartner erfahren oder haben einen Verdacht? Nutzen Sie unser Hinweisgebersystem. Dabei können Sie ganz anonym bleiben oder gern persönlich mit der Frankfurter Sparkasse z. B. per E-Mail, Brief oder persönlicher Ansprache Kontakt aufnehmen. Wie wir Ihre Daten schützen und mit Ihren wertvollen Hinweisen umgehen, können Sie in der Verfahrensordnung (PDF) nachlesen.

So geht es weiter:

Durch Klicken auf den Button werden Sie zum BKMS Incident Reporting des Helaba-Konzerns auf eine externe Webseite weitergeleitet.

Offenlegungen

EU-Offenlegungs­verordnung – Nachhaltigkeits­bezogene Offen­legungen

Anlage­beratung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 5 lit. a Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

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Versicherungs­vermittlung

Informationen von Versicherungsvermittlern gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
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Vermögensverwaltung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions­entscheidungen auf Nach­haltig­keits­faktoren für die Vermögens­verwaltung der Frankfurter Sparkasse

Informationen nach Art. 10 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)

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ESG-Aspekte in der Fondsvermögensverwaltung

Informationen dazu, ob und in welcher Weise ESG-Aspekte in der fondsgebundenen Vermögensverwaltung der Frankfurter Sparkasse berücksichtigt werden, finden Sie in den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsinformationen.

Mehr erfahren
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