Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit dem Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter Änderungsmechanismus). Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Es ist jetzt also davon auszugehen, dass zurückliegende Änderungen nicht wirksam sind, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.
Änderungen, die wir gerne mit Ihnen vereinbaren möchten
Neu ist, dass in den AGB gegenüber der Ihnen zuletzt mitgeteilten Fassung die beiden Regelungen zur Änderung vereinbarter Preise und Bedingungen für die Zukunft aufgrund des BGH-Urteils angepasst und in den besonderen Bedingungen inhaltsgleiche Regelungen ebenfalls entsprechend angepasst wurden.
In diesem Zuge haben wir weitere besondere Bedingungen angepasst und benötigen auch für diese Änderungen Ihre Zustimmung. Hierunter fallen u.a. Änderungen in den Kreditkartenbedingungen aufgrund des Aktualisierungsservice sowie Änderungen in den Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs. Dies betrifft Sie natürlich nur, wenn Sie diese Produkte nutzen.
Neue Preise ab 01.02.2022
Neu sind auch die Preise, deren Anpassung wir bereits im April 2021 angekündigt hatten. Die Umsetzung dieser Preisanpassung haben wir im Juni aufgrund des BGH-Urteils zunächst ausgesetzt. Sie finden im Preis- und Leistungsverzeichnis ab Seite 45 folgende eine genaue Gegenüberstellung bisheriger Preise und der neuen Preise ab 01.02.2022, die wir mit Ihnen vereinbaren möchten.
Bitte erteilen Sie uns zeitnah Ihre Zustimmung zu unseren Bedingungswerken und Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Es handelt sich um folgende Bedingungswerke:
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Sind Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns?
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 069/2641-1822 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.
Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.
Die Frankfurter Sparkasse gibt Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungsprozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die bislang mit Ihnen vereinbarten Änderungen von Bedingungen und Preisen über den Änderungsmechanismus nun erneut – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.
Nach dem Urteil des BGHs benötigen Banken und Sparkassen bei Änderungen von Preisen und Bedingungen über die in Anspruch genommenen Leistungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden. Hiervon kann nur in wenigen Fällen abgewichen werden und zwar nur dann, wenn der Kunde von der Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird. Wir bemühen uns, Ihnen diese Zustimmung zukünftig so einfach wie möglich zu machen.
Die Frankfurter Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privatkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.
Kein Problem! Wählen Sie zunächst unter „Jetzt zustimmen“ aus, ob Sie einen Online-Banking-Zugang haben oder nicht. Nach der anschließenden Legitimation können Sie die Bedingungen herunterladen und anschließend auch ganz bequem die Zustimmung vornehmen. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne unser Kunden-Service-Center.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das BGH-Urteil vom 27.04.2021 nur die Postbank betrifft. Vielmehr könnten auch alle Banken und Sparkassen betroffen sein, die seit 1977 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels des sog. AGB-Änderungsmechanismus geändert haben. Diese Vorgehensweise war sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert – auch außerhalb der Finanzbranche. Im Vertrauen auf diese jahrelang unbeanstandet gebliebene Praxis haben auch wir in der Vergangenheit den AGB-Änderungsmechanismus für die Änderung von Preisen und Bedingungen genutzt.
Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.
Ja, mit der Zustimmung werden die Preise ab 01.02.2022 erhöht. Diese Anpassung hatten wir bereits im April 2021 angekündigt. Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Berater oder an unser Kunden-Service-Center unter 069/2641-1822.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 069 2641-0 (Montag bis Freitag von 8-20 Uhr)