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Details

1822-Schulkunstprojekt

 

Das Schulkunstprojekt startet in die nächste Runde – Bewerbungen sind ab sofort möglich!

Bewerbungsschluss ist der 17. Juni 2025.

Was ist das 1822-Schulkunstprojekt und was will es erreichen?

Seit 1990 zählt das 1822-Schulkunstprojekt zu den vielfältigen kooperativen Fördermaßnahmen der Frankfurter Sparkasse. Die Stiftung der Frankfurter Sparkasse hat diese Aufgabe 1998 übernommen. Das Projekt wird unterstützt durch die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen.

Im Rahmen dieses Projektes lädt die Stiftung Schulen ein, ihren Schülerinnen und Schülern durch die Berufung eines / einer Schulkünstler*in Begegnungen mit aktueller Kunst und mit Künstler*innen zu ermöglichen. Bildende Künstler*innen unterschiedlicher Genres geben den Schüler*innen Einblick in ihr künstlerisches Schaffen. Sie leiten diese an, die eigene Kreativität zu entdecken und begleiten sie bei der Umsetzung ihrer Idee/Ideen. In der Schule werden die Grundlagen für das Interesse an künstlerischer Arbeit geschaffen. Das 1822-Schulkunstprojekt leistet somit Basisarbeit in der Förderung von Kunst und Kultur.

Ziel der Aktion ist es, Kunstschaffende, Schüler*innen und Lehrkräfte in Kontakt miteinander zu bringen und den Schulalltag in den unterschiedlichen Fächern außerhalb des Regelunterrichts zu bereichern. Das Schulkunstprojekt versteht sich ausdrücklich nicht als Ersatz für den Kunstunterricht. Das Projekt soll fächer- und jahrgangsübergreifend in einer AG oder einem WPU-Kurs angeboten werden. Jeweils für die Dauer eines Schuljahres erfahren und erleben Schüler*innen Kunst nach einem individuellen Konzept.

Logo Schulkünstlerprojekt 2025/26

Bedingungen für die Teilnahme am 1822-Schulkunstprojekt 2025/2026

  • Die Schule hat sich um die Teilnahme beworben und eine Zusage erhalten.
  • Mit einem / einer möglichen Künstler*in wurden Vorgespräche geführt und ein grobes Konzept sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Schuljahr 25/26 festgelegt.
  • Nach Zusage erhält die Schule und der / die Künstler*in je eine zu unterschreibende Vereinbarung. Sobald diese von der Schulleitung, den Künstler*innen sowie der Stiftung der Frankfurter Sparkasse unterschrieben ist, beginnt das Projekt.

Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

  • Jegliche Drucksachen wie Einladungen, Plakate, Medieninformationen, Texte und PDF-Dateien die von den Schulen erstellt werden, bedürfen der Freigabe durch alle Beteiligten (Künstler*in, Stiftungen). Erst danach sind Veröffentlichungen, Druckfreigaben u. ä. möglich.
  • Es ist sicherzustellen, dass immer das Jahreslogo des Schulkunstprojektes, der unten genannte Text und die Logos der beiden Stiftungen auf den Drucksachen und PDF-Dateien berücksichtigt sind. Text:
    Das 1822-Schulkunstprojekt ist eine gemeinsame Initiative der …Schule, der  Stiftung der Frankfurter Sparkasse und der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen.
  • Der / Die Künstler*in und die schulische Projektleitung formulieren zum Ende des Projektes eine Zusammenstellung des Projektverlaufs, wenn möglich mit Bildmaterial zur Dokumentation. Diese wird an die Stiftung der Frankfurter Sparkasse übermittelt.
  • Findet eine Abschlusspräsentation in der Schule oder einem anderen Ort statt, sollten die Medien mit einer offiziellen Medieninformation, die mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse abzustimmen ist, eingeladen werden.

Aufgaben der Stiftung der Frankfurter Sparkasse

  • Die Stiftung stellt Logos bereit zur Verwendung auf Einladungen, Flyern und Plakaten: -Jahreslogo des Schulkunstprojektes - Logo der Stiftung der Frankfurter Sparkasse - Logo der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen
  • Die Stiftung unterstützt die Schulen bei der Abschlusspräsentation durch: Erstellung des Pressetextes in Abstimmung mit den Künstler*innen und der Schule.
Kunstprojekte

Kunstprojekte von teilnehmenden Schulen

Kontakt

Kontakt

Stiftung der Frankfurter Sparkasse
Alexandra Kimmel
Neue Mainzer Straße 47-53
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069 2641 1554
E-Mail: veranstaltungen@frankfurter-sparkasse.de

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