Wichtiger Hinweis:

Möchten Sie die Zustimmung als rechtliche Vertreterin oder als rechtlicher Vertreter einer juristischen Person oder z.B. eines Vereins oder einer WEG abgeben? 

Dann nutzen Sie bitte die alternativen Zustimmungsmöglichkeiten:

  • Schriftliche Zustimmung mit der Ihnen zugeschickten Zustimmungserklärung,
  • Telefonische Zustimmung bei Ihrer persönlichen Beraterin oder Ihrem Berater,
  • Persönliche Zustimmung in der Filiale oder bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

 

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