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Ihr Lebenswerk
in guten Händen

Ihr Lebenswerk
in guten Händen

Eine Stiftung spiegelt in besonderer Weise die Erfahrungen und das Lebenswerk des Stifters wider. Im Laufe des Lebens erworbene Vermögenswerte, wie z.B. eine Kunstsammlung, eine Immobilie oder auch ein Unternehmen, bilden den materiellen Grundstock.

Diese Werte bleiben über den Tod des Stifters hinaus erhalten.

Als Stiftungszweck definiert der Stifter ein ihm wichtiges Anliegen, das die Stiftung auf Dauer - manche Stiftungen bestehen seit Jahrhunderten - verfolgt. Durch die untrennbare Verbindung von materiellem Erfolg und ideellen Elementen bewahrt die Stiftung so dauerhaft die Quintessenz des Lebenswerkes des Stifters. Die Stiftung ist damit auch ein ideales Instrument für Menschen, die keine Nachkommen haben, aber das im Laufe ihres Lebens geschaffene Vermögen erhalten und gleichzeitig sinnvoll eingesetzt wissen wollen. Sie können so ihr Vermögen in den Dienst eines von ihnen selbst bestimmten gemeinnützigen Zwecks stellen. Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Stiftungen durch zahlreiche steuerliche Vergünstigungen privilegiert. So fällt bei der Übertragung von Vermögen in das Stiftungsvermögen einer gemeinnützigen Stiftung weder Schenkung- noch Erbschaftsteuer an. Auch können die Erträge einer gemeinnützigen Stiftung teilweise für den Unterhalt des Stifters verwendet werden.

An dieser Stelle eine Klarstellung: Trotz der zahlreichen Steuerprivilegien sind Stiftungen grundsätzlich keine Steuersparmodelle.

  • Bewahrung von Vermögen des Stifters
  • Alternative zu anderen Nachlassregelungen
  • Nachhaltigkeit des gemeinnü̈tzigen Engagements des Stifters
  • Begü̈nstigung des Stifters oder seiner nächsten Angehörigen mit einem Teil der Erträge ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit
  • Sicherung des Fortbestands von Familienunternehmen
  • Sicherung des Familienvermögens
  • steuerliche Absetzbarkeit des zu Lebzeiten eingebrachten Stiftungskapitals
  • keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Vermögensübertragung in eine gemeinnü̈tzige Stiftung

Die Vorteile einer Stiftung

  • Bewahrung von Vermögen des Stifters
  • Alternative zu anderen Nachlassregelungen
  • Nachhaltigkeit des gemeinnützigen Engagements des Stifters
  • Begünstigung des Stifters oder seiner nächsten Angehörigen mit einem Teil der Erträge ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit
  • Sicherung des Fortbestands von Familienunternehmen
  • Sicherung des Familienvermögens
  • steuerliche Absetzbarkeit des zu Lebzeiten eingebrachten Stiftungskapitals
  • keine Erbschaft- oder Schenkungssteuer bei Vermögensübertragung in eine gemeinnützige Stiftung

*Keine Steuer- und Rechtsberatung

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