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Neun Gründe

Neun Gründe

Eine Stiftung zu gründen

  1. Unabhängigkeit: Stiftungen sind rechtlich selbstständige Organisationen, die unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen arbeiten können.
  2. Dauerhaftigkeit: Durch ihre rechtliche Struktur sind Stiftungen in der Lage, langfristige Projekte und Ziele zu verfolgen. Denn das Grundstockvermögen muss dauerhaft erhalten bleiben, um die Arbeit der Stiftung nachhaltig zu sichern.
  3. Breites Förderspektrum: Ob Kunst, Kultur, Umwelt- und Naturschutz oder Wissenschaft und Forschung, unterstützen Sie Ihre persönlichen Herzensangelegenheiten.
  4. Soziale Verantwortung: Stiftungen haben die Möglichkeit, soziale und karitative Projekte zu fördern und zu unterstützen, die sonst möglicherweise nicht finanziert werden könnten.
  5. Lösung von gesellschaftlichen Problemen: Stiftungen können eine wichtige Rolle bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme spielen, indem sie Projekte und Initiativen finanzieren und unterstützen.
  6. Philanthropie: Stiftungen ermöglichen es privaten Individuen, Unternehmen und Institutionen, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und Projekte und Initiativen zu finanzieren und zu unterstützen.
  7. Nachhaltige Verwendung von Mitteln: Stiftungen sorgen für eine nachhaltige Verwendung von Mitteln, indem sie deren Verwendung überwachen und sicherstellen, dass sie angemessen und nachhaltig verwendet werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
  8. Stiftungen haben Tradition: Stiftungen haben in Frankfurt seit jeher eine große Tradition und Bedeutung. Viele wichtige Institutionen wie das Städel Museum oder das Bürgerhospital gehen auf bürgerliche Stiftungen zurück. Doch auch im Kleinen sind bis heute viele Stiftungen in zahlreichen Bereichen aktiv.
  9. Steuerlich profitieren: Wer einer gemeinnützigen Stiftung einen Betrag zuwendet, kann nach dem Einkommensteuerrecht diese Zuwendung im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuermindernd geltend machen. Ein Stifter kann sowohl die Erstausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit Stiftungskapital als auch spätere Zuwendungen als Sonderausgabe oder wie eine Betriebsausgabe abziehen. Die dafür geltenden Höchstbeträge sind im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz festgehalten.  

*keine Steuer- und Rechtsberatung

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