Stiftungen können zu Lebzeiten des Stifters oder von Todes wegen - durch Testament oder Erbvertrag - errichtet werden. Der beste Zeitpunkt ergibt sich aus den individuellen Bedürfnissen des Stifters und seiner Vermögenssituation. Gemeinnützige Stiftungen sind in beiden Fällen steuerlich begünstigt.
Die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten hat viele Vorteile: Der Stifter erlebt die Arbeit seiner Stiftung noch selbst und kann die ersten Erfolge seines Werkes noch zu Lebzeiten genießen. Er kann aktiv mitwirken und wertvolle Erfahrungen in die Stiftung einbringen. Gerade nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bietet eine Stiftung dem Stifter ein Forum, sich aktiv und engagiert für das Gemeinwohl einzusetzen. Wer zu Lebzeiten eine Stiftung gründen möchte, muss nicht gleich sein ganzes Vermögen in die Stiftung einbringen. Es genügt, mit einem kleinen Betrag zu Lebzeiten zu beginnen und durch letztwillige Verfügung testamentarische Verfügung der Stiftung weitere zuzuwenden.
Eine Stiftung kann auch durch Testament oder Erbvertrag errichtet werden. In diesem Fall geht das Vermögen des Stifters, das in die Stiftung eingebracht werden soll, erst im Todesfall über. Der Vorteil: Der Stifter bleibt zu Lebzeiten finanziell flexibel. Der Nachteil: Der Stifter kann die Wirkung seines guten Werkes nicht mehr persönlich erleben.
Die Vorteile dieses Modells, also die Stiftung zu Lebzeiten zu „erproben“ und sich selbst einen ausreichenden finanziellen Spielraum zu erhalten, lassen sich variieren: Die Stiftung wird zu Lebzeiten mit einem Teilbetrag errichtet. Später erhöhen Zustiftungen noch zu Lebzeiten des Stifters oder durch seine letztwillige Verfügung das Stiftungsvermögen.
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