Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des S-Giro 069NXT passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Von Geburt an: Das Mitwachsende Konto für Kinder mit attraktiver Mitgliedschaft im KNAX-Klub inklusive.
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.
Ausbildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.
Das Besondere am S-Giro 069NXT ist seine Beständigkeit. Sobald Sie das Konto eröffnen, begleitet es Sie durch die verschiedenen Lebensphasen. Anfangs ist ein Sammelkonto für Geldgeschenke und zum regelmäßigen Sparen. Dabei können Sie auch die kostenlose Mitgliedschaft als Junior Adler für ein Jahr bei Eintracht Frankfurt und den KNAX-Klub nutzen.
Mit der Zeit entwickelt sich das Konto weiter und wird zu einem normalen Girokonto mit Sparkassen-Card (Debitkarte) und Online-Banking. Ab 16 Jahren profitieren Sie außerdem von den Mehrwertleistungen der S-Vorteilswelt. Das Beste: Das Konto ist bis zu Ihrem 30. Geburtstag kostenfrei und uneingeschränkt nutzbar.
Auch die Vorteile der Sparkassen-Kreditkarte Gold können Sie ein Jahr lang kostenlos testen. Wenn Sie mit der Karte nicht zufrieden sind, können Sie sie einfach zurückgeben. Nach Ihrem 30. Geburtstag fallen die regulären Gebühren für das PrivatKonto KomfortPlus an.
All diese Änderungen passieren automatisch – ganz ohne Ihr Zutun – so wie es sich für ein mitwachsendes Konto gehört.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertretung notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Die zweite gesetzliche Vertretung bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das S-Giro 069NXT können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit zehn Jahren oder spätestens zum 14. Geburtstag, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiterer Vorteil: Die Kontonummer/IBAN des S-Giro 069NXT bleibt ein Leben lang bestehen.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 14. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card (Debitkarte) automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 14. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Anruf genügt: Über die Sperr-Notrufnummer +49 116 116 kann die Karte jederzeit gesperrt werden. Denken Sie auch an die Sparkassen-Kreditkarte (ab 18 Jahren) und das Online-Banking.
Alternativ können Sie sich auch bei unserem KundenServiceCenter unter der 069 2641-1822 melden.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 14. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 14. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mitwachsende Konto bleibt bis zum 30. Geburtstag kostenfrei.
Nein, für das S-Giro 069NXT müssen keine weiteren Nachweise erbracht werden.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
| Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
| 6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
| 7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
| 8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
| 9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
| 10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
| 11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
| 12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
| 13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
| 14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
| 15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
| 16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
| 17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
| Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
Sobald der/die Kontoinhaber*in des S-Giro 069NXT den 30. Geburtstag erreicht, wird das Konto in das PrivatKonto KomfortPlus umgewandelt. Alle Leistungen bleiben gleich, aber die Rabatte gibt es dann nicht mehr.
Sie sind schon Kunde, unter 30 Jahre alt und möchten wechseln? Dann melden Sie sich gerne bei unserem KundenServiceCenter.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.