Die Mietkaution Privat ist eine Alternative zur klassischen Barkaution oder dem Banksparbuch: Mit der Mietkaution Privat sichern Sie sich so einen größeren finanziellen Spielraum für Ihren Umzug und Sie bleiben finanziell flexibel.
Mit der Mietkaution Privat übernimmt die SV SparkassenVersicherung ein Bürgschaftsversprechen gegenüber Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter und steht für Ihre Mietsicherheit ein, so dass Sie die Kaution nicht in bar hinterlegen müssen.
Hinweis: Zur Berechnung beziehungsweise Abschluss von Mietkaution Privat werden Sie zu unserem Kooperationspartner Deutsche Kautionskasse AG weitergeleitet. Die Deutsche Kautionskasse AG ist als Dienstleister für die SV SparkassenVersicherung mit der Vertragsverwaltung betraut. Die Deutsche Kautionskasse AG übernimmt sowohl die Bestandsbearbeitung als auch die Bearbeitung von Inanspruchnahmen.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Beurkundung und Inanspruchnahme haben, wenden Sie sich daher bitte an unseren Dienstleister, Deutsche Kautionskasse AG, SV Mietkaution Privat, Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg, Tel: 0800 900 5010 (kostenlos), E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de.
Nutzen Sie die Mietkaution Privat statt eine Barkaution bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter zu hinterlegen oder holen Sie sich eine bereits hinterlegte Barkaution zurück, indem Sie die Barkaution gegen eine Bürgschaft der Mietkaution Privat tauschen.
Antrag
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Prüfung
Nur 24 Stunden Bearbeitungszeit und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen zugestellt.
Übergabe
Nach Zustellung der Bürgschaftsurkunde übergibt die Mieterin oder der Mieter die Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit an die Vermieterin oder an den Vermieter.
Die Mietkaution Privat schützt Vermieterinnen oder Vermieter von privat vermieteten Wohneinheiten vor der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen seiner Mieterinnen oder Mieter. Der Mieterin oder dem Mieter bietet die Mietkaution Privat die Möglichkeit, eine Kaution zu stellen, ohne auf die Verfügbarkeit der Kautionssumme verzichten zu müssen.
Die SV SparkassenVersicherung verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter für die vertraglich vereinbarte Kautionssumme zu bürgen. Die Mieterin oder der Mieter erhält nach Abschluss des Vertrages seine Vertragsunterlagen und übergibt die Bürgschaftsurkunde an seine Vermieterin oder seinen Vermieter als Mietsicherheit.
Bei Inanspruchnahme durch die Vermieterin oder den Vermieter tritt die SV SparkassenVersicherung zunächst für die Mieterin oder den Mieter ein und die Kautionsforderung wird unverzüglich gezahlt. Die SV SparkassenVersicherung nimmt dann bei der Mieterin oder dem Mieter Regress. Unterstützt wird sie hierbei von einem Inkassodienstleister, der sich auf ein professionelles Forderungsmanagement spezialisiert hat.
Die Mietkaution Privat sichert das Risiko der Vermieterin oder des Vermieters ab, dass die Mieterin oder der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Vermieterin oder der Vermieter kann dann gesetzlich berechtigt sein, auf die Mietkaution zuzugreifen, zum Beispiel wegen fälliger Mieten oder Schäden am Mietobjekt.
Voraussetzung hierfür ist ein nach deutschem Recht geschlossenes Mietverhältnis über privat genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum.
Die Mietkaution Privat beinhaltet ein Bürgschaftsversprechen (Bürgschaftsurkunde) gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter.
Der Vertrag begründet keine Leistungen oder Leistungsansprüche für die Mieterin oder den Mieter.
Die Bürgschaftsurkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Bürgschaftsgebers (SV SparkassenVersicherung) gegenüber der Bürgschaftsgläubigen (Vermieterin) oder dem Bürgschaftsgläubiger (Vermieter) belegt. Damit stellt sie die Mietsicherheit für die Vermieterin oder den Vermieter dar.
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