Immer da, wenn Sie ihn brauchen. Mit dem Sparkassen-Dispositionskredit sind Sie jederzeit liquide: Ob als Reserve, für kleinere Anschaffungen, eine unvorhergesehene Reparatur, für zusätzliche Ausgaben während Ihrer Urlaubsreise oder wenn Sie beim Einkaufen eine besonders günstige Gelegenheit nutzen wollen – Ihr Dispo ist immer da, wenn Sie ihn brauchen.
Die Anpassung des Sollzins- und des Überziehungszinssatzes richtet sich nach der Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank.
Überprüfungs-intervall | 1/4 jährlich |
Überprüfungs-termin (ÜT) | Am 15. des Folgemonats eines abgeschlossenen Vierteljahres, d.h. 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10 (Ist der 15. kein Bankarbeitstag (BAT), so wird automatisch der nächste BAT herangezogen.) |
Neuer Zinssatz gültig ab | 1. Kalendertag des dem ÜT folgenden Kalendermonats, d.h. 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. |
Anpassungsschwelle | Größer oder gleich 0,25, d.h. bei Veränderung des Referenzzinssatzes um >/= 25 BP nach oben oder unten erfolgt die Anpassung des Nominalzinssatzes im Verhältnis 1:1 um die ermittelte Anpassungsschwelle nach oben oder nach unten. Beispiele: Bei Veränderung des Referenzzinssatzes um + 0,32% erhöht sich der Zinssatz auch um 0,32%. Bei Veränderung des Referenzzinssatzes um + 0,18% bleibt der Zinssatz gleich. |
Externer Referenzzinssatz | Monatsdurchschnitt des Euribor-1-Monatsgeldes zum Überprüfungsstichtag, d.h. Dezember, März, Juni, September |
Quelle | Deutsche Bundesbank - Rubrik Statistik/Zinsen, Renditen/aktuelle Zahlen - PDF-Tabelle Geldmarktsätze, siehe Deutsche Bundesbank Zinsstatistik (rechte Spalte: Euribor Monatsgeld - Monatsdurchschnitte) |
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